Weltweit
Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Hon Gre
2. März 2010 11:57 Uhr
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Heute Morgen hat das Bundesverfassungsgericht über die Vorratsdatenspeicherung entschieden. Das Urteil: Sie ist unzulässig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dennoch wird nicht gänzlich davon abgesehen.
Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. So, wie die Vorratsdatenspeicherung im Moment funktioniere, würde sie laut den Richtern einen „besonders scheren Eingriff gegen das Fernmeldegesetz“ bedeuten, berichtet sueddeutsche.de. Die Daten griffen in die Intimsphäre ein, kombiniert mit „detaillierten Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen“ und könnten dazu missbraucht werden, individuelle Persönlichkeits- und Bewegungsprofile zu erstellen. Zudem würde es in der Bevölkerung ein "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins“ hervor rufen. umfrage
Es darf jedoch dann auf Datenspeicherung zurück gegriffen werden, wenn die Auflagen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz erfüllt sind.
>>Das ganze Urteil in Wortlaut<<
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