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Weltweit

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Hon Gre
2. März 2010 11:57 Uhr
256 Kommentare
Heute Morgen hat das Bundesverfassungsgericht über die Vorratsdatenspeicherung entschieden. Das Urteil: Sie ist unzulässig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dennoch wird nicht gänzlich davon abgesehen.
Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. So, wie die Vorratsdatenspeicherung im Moment funktioniere, würde sie laut den Richtern einen „besonders scheren Eingriff gegen das Fernmeldegesetz“ bedeuten, berichtet sueddeutsche.de. Die Daten griffen in die Intimsphäre ein, kombiniert mit „detaillierten Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen“ und könnten dazu missbraucht werden, individuelle Persönlichkeits- und Bewegungsprofile zu erstellen. Zudem würde es in der Bevölkerung ein "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins“ hervor rufen.

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Bisher sah das 2007 verabschiedete Gesetz so aus, dass Telefonanbieter verpflichtet waren, sechs Monate lang Daten über Telefonate, SMS- und E-Mail-Verkehr zu speichern, jedoch nicht den Inhalt. Zuletzt (2008) war diese Regelung schon erschwert worden, so dass nur bei schweren Vergehen auf diese Daten zurück gegriffen hätte werden können. Gegen das Gesetz lagen 35.000 Klagen vor.

Es darf jedoch dann auf Datenspeicherung zurück gegriffen werden, wenn die Auflagen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz erfüllt sind.

>>Das ganze Urteil in Wortlaut<<

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31. Juli 2010 08:45 Uhr