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Weltweit

Urteil: Neuwahl in Schleswig-Holstein

J. N. H.
30. August 2010 17:54 Uhr
64 Kommentare
Die Bevölkerung in Schleswig-Holstein muss zwei Jahre früher als geplant an die Wahlurne. Das Landesverfassungsgericht ordnete am Montag eine frühere Neuwahl in dem Bundesland an.
Laut dem Gericht muss der Landtag bis spätestens zum 30. September 2012 neu gewählt werden. Der eigentliche Wahltermin lag bislang im Jahr 2014. Zudem müsse laut Landesverfassungsgericht das Wahlgesetz in Schleswig-Holstein bis zum 31. Mai 2011 geändert werden.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen

Die regierende Mehrheit von CDU und FDP im Kieler Landtag unter Ministerpräsident Peter Harry Carstensen ist von dem Urteil nicht betroffen. Gegenstand der Verhandlung war das Wahlgesetz des norddeutschen Bundeslandes, das die Zahl der Ausgleichsmandate beschränkt. Dagegen hatten die Landtagsfraktionen der Grünen und des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) geklagt.

Das Gericht erklärte diese Regelung nun für verfassungswidrig. Bei der Landtagswahl hatte die CDU elf Überhangmandate gewonnen, von denen drei nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert wurden. Dadurch erhielten CDU und FDP eine knappe Mehrheit im Landtag, obwohl sie weniger Zweitstimmen als die Opposition erhalten hatten.
Textquellen: © dts
Bildquelle: © Deutscher Bundestag / Achim Melde / Lichtblick, über dts Nachrichtenagentur, © Deutscher Bundestag / Achim Melde / Lichtblick, über dts Nachrichtenagentur
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9. Februar 2012 01:08 Uhr