Weltweit
"Soli" wirklich verfassungswidrig?
J. N. H.
25. November 2009 20:05 Uhr
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Erstmalig hält ein deutsches Gericht den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig. Die endgültige Entscheidung obliegt nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Vor dem niedersächsischen Finanzgericht in Hannover klagte ein leitender Angestellter gegen die Rechtmäßigkeit des "Soli" im Jahr 2007, so SPIEGEL online. Dabei erhob er Einspruch gegen seinen Steuerbescheid, laut welchem er rund 1000 Euro Solidaritätszuschlag zahlen musste. Durch die Klage erhofft er sich nun die Aufhebung dessen.
Die finale Entscheidung liegt nun beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Richterin Georgia Gascard äußerte, dass die Kosten für die deutsche Einheit grundlegende Motive des Solidaritätszuschlags gewesen seien. "Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte." Sie betonte, dass man für die verfassungsrechtliche Prüfung des Solidaritätszuschlags die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens für die Art.105 GG und Art.106 GG heranziehen müsse. Daraus würde man erkennen, dass derartige Ergänzungsabgaben lediglich „zur vorübergehenden Deckung von Bedarfsspitzen" dienen dürften.
Eingeführt wurde er Solidaritätszuschlag 1991, kurz nach der deutschen Wiedervereinigung. Er sollte zunächst nur ein Jahr gelten und den wirtschaftlichen Aufbau der neuen Länder finanzieren. 1995 wurde er von der damals schwarz-gelben Koalition erneut, diesmal jedoch unbefristet, eingeführt. Der damalige Satz von 7,5 Prozent liegt seit 1998 bundesweit bei 5,5 Prozent.
2008 lagen die Einnahmen durch den „Soli“ bei 185 Milliarden Euro.
2009 rechnet man allein mit 12 Milliarden, die dem Bund zustehen.Karin Mährlein, welche das Finanzamt Quakenbrück – das betreffende Finanzamt des Klägers – leitet, hielt diesem entgegen, dass der Bund für die deutsche Einheit bislang mehr als eine Billion Euro aufgebracht habe. Zusätzlich kämen jährlich rund 100 Milliarden Euro sogenannte Vereinigungslasten dazu. Eine zeitliche Begrenzung für derartige Ergänzungsabgaben gäbe es im Grundgesetz nicht. Dem Staat drohen Ausfälle in Milliardenhöhe, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags feststellen sollte. Bis dato brachte dieser immerhin rund 185 Milliarden Euro ein.
Karl Heinz Däke vom Bund der Steuerzahler (BdSt) sagte zur Thematik folgendes: "Es ist für mich undenkbar, dass eine Ergänzungsabgabe zu einer Dauersteuer werden darf.“ Durch das Bundesverfassungsgericht erhofft er sich Rechtssicherheit. "Die heutige Entscheidung erschwert es der Politik, weitere Ergänzungsabgaben zu erheben"

Eingeführt wurde er Solidaritätszuschlag 1991, kurz nach der deutschen Wiedervereinigung. Er sollte zunächst nur ein Jahr gelten und den wirtschaftlichen Aufbau der neuen Länder finanzieren. 1995 wurde er von der damals schwarz-gelben Koalition erneut, diesmal jedoch unbefristet, eingeführt. Der damalige Satz von 7,5 Prozent liegt seit 1998 bundesweit bei 5,5 Prozent.
2008 lagen die Einnahmen durch den „Soli“ bei 185 Milliarden Euro.
2009 rechnet man allein mit 12 Milliarden, die dem Bund zustehen.
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Karl Heinz Däke vom Bund der Steuerzahler (BdSt) sagte zur Thematik folgendes: "Es ist für mich undenkbar, dass eine Ergänzungsabgabe zu einer Dauersteuer werden darf.“ Durch das Bundesverfassungsgericht erhofft er sich Rechtssicherheit. "Die heutige Entscheidung erschwert es der Politik, weitere Ergänzungsabgaben zu erheben"
Bildquelle: © commons.wikimedia.org/Frank Schwichtenberg, © stock.xhng
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