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Weltweit

Sicherungsverwahrung ungültig

Christin Förster
16. Mai 2010 02:11 Uhr
53 Kommentare
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Straftäter, die vor dem Jahr 1998 verurteilt wurden, ungültig ist.
Ein Mann, der zur Zeit in der JVA Schwalmstadt (Hessen) inhaftiert ist, klagte gegen die ihm auferlegte Sicherungsverwahrung, die im Jahre 2001 auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. Der 53-Jährige Reinhard M. ein mehrfach verurteilter Gewaltverbrächer, wurde im Jahr 1986 verurteilt, doch damals dauerte die Sicherungsverwahrung nur zehn Jahre an. Erst 1998 wurde diese Begrenzung aufgehoben, die es erlaubt, besonders gefährliche Verbrecher auf unbestimmte Zeit zu inhaftieren.

Somit wurde Reinhard M.'s Strafe rückwirkend geändert
und das, so entschied der Gerichtshof für Menschenrechte, verstößt gegen die geltenden Menschenrechte und gilt als Freiheitsentzug. Die vom Bundesjustizministerium beantragte Revision wurde laut www.welt.de abgelehnt und somit ist das Urteil vom Dezember rechtskräftig. Der Anwalt des Klägers forderte Deutschland auf, das Urteil nun zeitnah umzusetzen und seinen Mandanten freizulassen.

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Nun müssen Gerichte und Anwälte entscheiden, ob dieses Urteil auch für weitere 70 bis 100 Häftlinge in Deutschland gilt. Dem Kläger Reinhard M., der noch immer als gefährlich gilt, muss die Bundesrepublik 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Hinsichtlich der Entlassung des Klägers ist noch kein Zeitpunkt bekannt, jedoch sei von einer zeitnahen Entscheidung auszugehen, teilte das hessische Justizministerium in Wiesbaden mit.
Bildquelle: © stock.xhng
24. Mai 2012 02:10 Uhr