Weltweit
Sicherungsverwahrung ungültig
Christin Förster
16. Mai 2010 02:11 Uhr
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Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Straftäter, die vor dem Jahr 1998 verurteilt wurden, ungültig ist.
Ein Mann, der zur Zeit in der JVA Schwalmstadt (Hessen) inhaftiert ist, klagte gegen die ihm auferlegte Sicherungsverwahrung, die im Jahre 2001 auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. Der 53-Jährige Reinhard M. ein mehrfach verurteilter Gewaltverbrächer, wurde im Jahr 1986 verurteilt, doch damals dauerte die Sicherungsverwahrung nur zehn Jahre an. Erst 1998 wurde diese Begrenzung aufgehoben, die es erlaubt, besonders gefährliche Verbrecher auf unbestimmte Zeit zu inhaftieren. Somit wurde Reinhard M.'s Strafe rückwirkend geändert
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