Weltweit
Sexuelle Minderheiten ins GG?
Nino Abi09
2. Oktober 2009 13:38 Uhr
163 Kommentare
Am vergangenen Dienstag (29. September) haben die drei deutschen "Stadtstaaten" Berlin, Bremen und Hamburg eine Initiative im Bundesrat gestartet. Ziel der Gesetzesinitiative ist eine Änderung des Grundgesetzes, um genauer zu sagen: eine Erweiterung des Art.3 GG.
Der dritte Artikell im GG gehört zu den sogenannten Grundrechten in Deutschland und wird als
Das Merkmal "Sexuelle Identität" umfasst die sexuelle Orientierung wie Hetero-, Bi-, Homo- und Asexualtität eines Menschen sowie die (innere) geschlechtliche Identität eines Menschen, d.h. das Geschlecht, welchem sich ein Mensch psychisch zugehörig empfindet."Gleichheitsartikel" bezeichnet, da er sicherstellt, dass alle Menschen vor dem Staat als gleichwertig angesehen werden müssen und niemand aufgrund einer bestimmten Eigenschaft bevor- oder benachteiligt werden darf.
Bisher beinhaltet der Artikel die Merkmale Geschlecht, Rasse, Sprache, Heimat/Herkunft, Glauben, religiöse und politische Ansichten und seit 1994 auch Behinderungen. Die drei Bundesländer fordern nun eine Erweiterung um das Merkmal "Sexuelle Identität", um auch die zurzeit rechtlich benachteiligten sexuellen Minderheiten vor staatlicher Diskriminierung zu schützen.
Die Gegner einer solchen Erweiterung argumentieren, dass man dann ja auch "Linkshänder und Brillenträger" in die Verfassung aufnehmen müsse. Zudem seien die Grundrechte von sexuellen Minderheiten ausreichend durch den Art. 1 GG, dem „Recht auf Schutz der Menschenwürde“, geschützt seien. Die Befürworter der Initiative halten dem entgegen, dass vor allem in den 1950er und 1960er Jahren der Art.1 des GG Homosexuelle auch nicht vor Verfolgung und Gefängnis geschützt habe.
Die Städte Hamburg (unter CDU-Grünen-Regierung), Bremen (SPD-Grüne) und Berlin (SPD-Linke) begründen die Initiative auch damit, dass in den Städten gesellschaftliche Veränderung eher offen werden als anderswo und deshalb die Aktivität aus den drei Städten komme und nicht aus anderen Bundesländern. Außerdem solle durch die Maßnahme auch Druck auf die Koalitionsverhandlungen im Bund zwischen CDU/CSU und FDP ausgeübt werden, damit die Rechte sexueller Minderheiten nicht mehr als hinterrangig angesehen werden.
Das Merkmal "Sexuelle Identität" umfasst die sexuelle Orientierung wie Hetero-, Bi-, Homo- und Asexualtität eines Menschen sowie die (innere) geschlechtliche Identität eines Menschen, d.h. das Geschlecht, welchem sich ein Mensch psychisch zugehörig empfindet.
Bisher beinhaltet der Artikel die Merkmale Geschlecht, Rasse, Sprache, Heimat/Herkunft, Glauben, religiöse und politische Ansichten und seit 1994 auch Behinderungen. Die drei Bundesländer fordern nun eine Erweiterung um das Merkmal "Sexuelle Identität", um auch die zurzeit rechtlich benachteiligten sexuellen Minderheiten vor staatlicher Diskriminierung zu schützen.
Zu den "Sexuellen Minderheiten" zählen alle Menschen, die sich aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer geschlechtlichen Identität oder ihres biologischen Geschlechts von der Mehrheit der Bevölkerung abheben: Lesben und Schwule, Trans*-Menschen und Intersexuelle (=Menschen mit weibl. und männl. Geschlechtsmerkmalen).
* "Trans"=Zusammenfassung aller Transsexuellen, Transgender und Transidenten.
* "Trans"=Zusammenfassung aller Transsexuellen, Transgender und Transidenten.
Die Gegner einer solchen Erweiterung argumentieren, dass man dann ja auch "Linkshänder und Brillenträger" in die Verfassung aufnehmen müsse. Zudem seien die Grundrechte von sexuellen Minderheiten ausreichend durch den Art. 1 GG, dem „Recht auf Schutz der Menschenwürde“, geschützt seien. Die Befürworter der Initiative halten dem entgegen, dass vor allem in den 1950er und 1960er Jahren der Art.1 des GG Homosexuelle auch nicht vor Verfolgung und Gefängnis geschützt habe.
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