Weltweit
Meldung über Schützen an Schulen
Gabber Sepp ..
28. Februar 2010 10:24 Uhr
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Zukünftig sollen Schüler dem Direktor gemeldet werden, wenn diese in einem Schützenverein Mitglied sind. Trotz Verstoßes gegen diverse Gesetze und Regelungen findet dieser Vorschlag sogar Freunde beim Ministerium für Datenschutz.
Die Lübecker Nachrichten berichten von einem Vorschlag zur Vermeidung von Amokläufen. Zukünftig sollen Schuldirektoren erfahren, welche ihrer Schüler in einem Schützenverein Mitglied sind. Ziel soll das Verhindern von Amokläufen sein. Dieser Vorschlag kommt vom Lübecker Grünen-Politiker und Psychologen Karl-Heinz Haase. Von der stellvertretenden Datenschutzbeauftragten Marit Hansen konnte man erfahren, dass sie eine solche Regelung unter Auflagen für durchaus sinnvoll hält. Auch der Norddeutsche Schützenverband stellte sich diesem Ansinnen nicht entgegen. Einer Studie der TU Darmstadt nach, seien alle Amokläufer "stille Waffennarren" gewesen. Haase nahm jenes Ergebnis auf, um seinen Vorschlag zu unterstützen. Der Psychologe fordert, dass Vereine
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Der Norddeutsche Schützenverband verweist zwar auf rechtliche Probleme, Präsident Peter Eyferth gibt aber bereits sein Einverständnis zu einer solchen Regelung, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der Landesgeschäftsführer Bernd Schauer von der Lehrergewerkschaft GEW fordert mehr Schulpsychologen, anstatt jener Liste. Sinnvoller wäre auch eine weitere Verschärfung des Waffengesetzes. Gerrit Koch, von der FDP-Landesfraktion, hegt ebenfalls Zweifel: "Wie reagiert die Schule darauf, wenn sie weiß, dass ein Schüler in einem Schützenverein ist? Soll man aus betroffenen Jugendlichen Sonderklassen bilden?" Rolf Bennung, Leiter der Geschwister-Prenski-Schule in Lübeck, sagte, dass Waffenkenntnis nur ein Risikofaktor sei, viel wichtiger sei der intensiver Blick auf das Umfeld der Schüler.
Was wohl sowohl Hansen, als auch Haase missachten, ist eine Betrachtung der vorhergehenden Amokläufe.
Amoklauf in Erfurt, 2002:
Der Täter war ein Ex-Schüler.
Amoklauf in Emsdetten, 2006:
Der Täter war ein Ex-Schüler.
Amoklauf in Winnenden, 2009:
Der Täter war kein Vereinsmitglied.
Amok-Alarm in St-Austin, 2009:
Die Schülerin benutzte keine Schusswaffen, war auch kein Vereinsmitglied und hatte keine Schusswaffen.
Amoklauf in Ansbach, 2009:
Keine Vereinsmitgliedschaft bekannt.
Ludwigshafen, 2010:
Ex-Schüler, nichts bekannt über Vereinsmitgliedschaft und auch keine Anwendung von Schusswaffen.
All diese Amokläufe haben eines gemeinsam:
In keinem Fall hätte die Meldepflicht was genützt.
Bildquelle: © commons.wikimedia.org/ Cajda, © stock.xhng
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