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Kindergeld-Grenzbetrag für Volljährige
Hon Gre
12. August 2010 18:07 Uhr
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In Karlsruhe hat das Bundesverfassungsgericht den Kindergeld-Grenzbetrag für volljährige Kinder für verfassungsmäßig erklärt. Wer zuviel verdient, hat also das Nachsehen.
In einem Urteil vom Donnerstag erklärte das Gericht, dass der Anspruch auf Kindergeld weiterhin entfalle, wenn ein volljähriges Kind den Jahresgrenzbetrag auch nur knapp überschreite. Die entsprechende Regelung zur Bewilligung des Geldes verstoße nicht gegen das Grundgesetz.
4,34 Euro zuviel
Ein Vater hatte Beschwerde eingelegt, weil ihm für seinen in Ausbildung befindlichen Sohn im Jahr 2005 kein Kindergeld gewährt wurde. Der Grenzbetrag betrug zu diesem Zeitpunkt 7.680 Euro. Die Einkünfte und Bezüge vom Sohn des Klägers überschritten die damalige Höchstgrenze um 4,34 Euro.
Somit fiel auch das gesamte Kindergeld weg
Der Vater sah sich aber finanziell nicht in der Lage, die Belastung durch den Ausfall des Kindergeldes zu tragen. Zuvor war der Kläger beim Bundesfinanzhof erfolglos geblieben. Zum Jahr 2010 wurde der Grenzbetrag auf 8.004 Euro Jahreseinkommen erhöht.
4,34 Euro zuviel Ein Vater hatte Beschwerde eingelegt, weil ihm für seinen in Ausbildung befindlichen Sohn im Jahr 2005 kein Kindergeld gewährt wurde. Der Grenzbetrag betrug zu diesem Zeitpunkt 7.680 Euro. Die Einkünfte und Bezüge vom Sohn des Klägers überschritten die damalige Höchstgrenze um 4,34 Euro.
Somit fiel auch das gesamte Kindergeld weg
Der Vater sah sich aber finanziell nicht in der Lage, die Belastung durch den Ausfall des Kindergeldes zu tragen. Zuvor war der Kläger beim Bundesfinanzhof erfolglos geblieben. Zum Jahr 2010 wurde der Grenzbetrag auf 8.004 Euro Jahreseinkommen erhöht.
Textquellen: © dts
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