Weltweit
Hartz-IV ist verfassungswidrig
Nicole Wohlfarth
9. Februar 2010 17:59 Uhr
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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss die Bundesregierung jetzt nachbessern, denn Hartz-IV scheint verfassungswidrig zu sein. Damit kommen noch höhere Kosten auf den Staatshaushalt zu.
Das Bundesverfassungsgericht forderte die
Bundesregierung auf, die Regelungen zu Hartz- IV bis zum 31. Dezember zu ändern. Die Berechnung der Regelsätze sei nicht "transparent und nicht an der Realität orientiert". Wie gmx.de am Dienstag berichtete, hatten drei Familien aus Hessen, Bayern und Nordrhein- Westfalen geklagt. Experten schätzen die Situation so ein, dass vor allem bei den Kindern mehr Bedarf besteht, als momentan durch die Zahlungen abgedeckt wird. Von den bundesweit 6,5 Millionen Hartz- IV - Empfängern, sind 1,7 Millionen Kinder. Damit dürften bei der Nachbesserung wesentlich höhere Kosten für die Bundesregierung entstehen.
Gerade bei dem Thema Kinder fanden die Richter klare Worte: "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen." Prinzipiell erlaubten sie die Festsetzung von Regelsätzen, die ein Existenzminimum sichern sollen, aber laut den momentan Regelungen sind diese nicht korrekt. Gerade Kosten für Bildung und gesellschaftliches Leben seien ausgeklammert worden. Explizit geht es dabei um Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Theater, Kino oder Internetnutzung.
Nach dieser Beurteilung, forderten die Richter, dass nicht "ins Blaue hinein" geschätzt werden dürfe und nach tatsächlichem Bedarf vorzugehen sei. Da die Grundlage die Regelsätze für die Erwachsenen sind, seien somit auch bei den Kindern die gleichen Fehler vorhanden. Gerade Kinder, die Taschenrechner, Bücher oder sonstige Schulmaterialien nicht bezahlen könnten, würden ausgeschlossen und ihnen werde die Chance genommen, ihren Lebensunterhalt später selbst zu bestreiten.

Gerade bei dem Thema Kinder fanden die Richter klare Worte: "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen." Prinzipiell erlaubten sie die Festsetzung von Regelsätzen, die ein Existenzminimum sichern sollen, aber laut den momentan Regelungen sind diese nicht korrekt. Gerade Kosten für Bildung und gesellschaftliches Leben seien ausgeklammert worden. Explizit geht es dabei um Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Theater, Kino oder Internetnutzung.
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Nach dieser Beurteilung, forderten die Richter, dass nicht "ins Blaue hinein" geschätzt werden dürfe und nach tatsächlichem Bedarf vorzugehen sei. Da die Grundlage die Regelsätze für die Erwachsenen sind, seien somit auch bei den Kindern die gleichen Fehler vorhanden. Gerade Kinder, die Taschenrechner, Bücher oder sonstige Schulmaterialien nicht bezahlen könnten, würden ausgeschlossen und ihnen werde die Chance genommen, ihren Lebensunterhalt später selbst zu bestreiten.
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