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Erfolgreich gegen E.O.N geklagt
Gelöschter Nutzer
17. September 2009 13:16 Uhr
39 Kommentare
Thüringen, Wirtschaft:
Oberlandesgericht Jena erklärt Vertragsklausel aufgrund einer Klage des Verbraucherschutzes für ungültig,
Energieriese muss sich auf immense Rückzahlungsforderungen vorbereiten.
Aufgrund einer unwirksamen Vertragsklausel in Ihrem Versorger Vertrag, muss sich die E.O.N Energie AG nun auf gewaltige Entschädigungsforderungen an die Thüringer Gaskunden vorbereiten.
Der Energiekonzern benutzte bis vor wenigen Jahren in seinen Gas-Verträgen eine Klausel, die es dem Unternehmen einräumte, "einseitige" Preisänderungen (Erhöhungen) nach sog. "billigem Ermessen" vorzunehmen, im Gegenzug wurde dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Preiserhöhung eingeräumt. Eine Preissenkung, im Falle sinkender Gaspreise z.B. , sah die Klausel jedoch nicht vor.
Die Verbraucherzentrale Thüringen klagte vor dem Oberlandesgericht Jena erfolgreich gegen den Energie-Riesen nachdem schon vor Jahren das Bundesverfassungsgericht genannte Klauseln kassierte.
Seit Ende August ist das Urteil nun rechtskräftig. Es wurde folgendermaßen begründet:
"Die Preisänderungsklausel benachteiligt die Kunden der Beklagten (der E.O.N) – führte das Landgericht aus- entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie nur das Recht enthält, Erhöhungen des Gaspreises an ihre Kunden weiterzugeben, nicht aber die Verpflichtung, bei gesunkenen Bezugskosten den Preis zu senken"
Wohl kaum das letzte Urteil.
Die Verbraucher haben dank des Urteils nun Gewissheit das solche Klauseln nicht mehr gültig sind. E.O.N. reagierte schnell und hat Ihre neuen Tarife angepasst. Die Klausel wurde aus dem Vertragswerk verbannt, stattdessen versucht man mittlerweile die Kunden mit Festpreisangeboten an das Unternehmen zu binden, um mit definierten Laufzeiten (ähnlich eines Handy-Vertrages) Planungssicherheit für den Geschäftsbetrieb zu erzielen.
Tatsache ist aber, das die E.O.N. auch vor dem Urteil Gebrauch von der Preisanpassungs-Einbahnstraße gemacht hat, unter anderem wurden die Preise im Nov. 05 um 11% angehoben.
Offen ist nun ob Kunden ein Recht auf Entschädigung haben, schließlich hatte das Unternehmen Preiserhöhungen durchgesetzt für die es laut Urteil eigentlich keine rechtliche Grundlage gab. Denn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen waren laut des Jenaer Urteils unwirksam gewesen.
Das Unternehmen aber schaltet auf stur, von Entschädigungen wollen sie in Erfurt nichts wissen, da sie laut eigenen Angaben "durch steigende Beschaffungspreise zu einer Preiserhöhung in jedem Fall gezwungen gewesen sind", so ein Sprecher von E.O.N. in Erfurt.
Nach Auffassung des Verbraucherschutzes macht das Urteil 5 Preiserhöhungen unwirksam.
Doch Geld wird auch mit dieser Entscheidung noch nicht fließen. Es sind weitere Klagen nötig um zu prüfen ob, erwähnte Preisänderungen die folglich nicht im Einklang mit dem Gesetz erhoben worden sind zurück gezahlt werden müssen.
Sollte dies so sein, muss sich das Unternehmen auf einiges vorbereiten, denn das Gericht muss dann klären ob ein solches Urteil für alle E.O.N. Kunden in Thüringen Gültigkeit besitzt.
E.O.N. versorgt nach eigenen Angaben ca. 100.000 Menschen im Freistaat mit Gas.
Der Energiekonzern benutzte bis vor wenigen Jahren in seinen Gas-Verträgen eine Klausel, die es dem Unternehmen einräumte, "einseitige" Preisänderungen (Erhöhungen) nach sog. "billigem Ermessen" vorzunehmen, im Gegenzug wurde dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Preiserhöhung eingeräumt. Eine Preissenkung, im Falle sinkender Gaspreise z.B. , sah die Klausel jedoch nicht vor. Die Verbraucherzentrale Thüringen klagte vor dem Oberlandesgericht Jena erfolgreich gegen den Energie-Riesen nachdem schon vor Jahren das Bundesverfassungsgericht genannte Klauseln kassierte.
Seit Ende August ist das Urteil nun rechtskräftig. Es wurde folgendermaßen begründet:
"Die Preisänderungsklausel benachteiligt die Kunden der Beklagten (der E.O.N) – führte das Landgericht aus- entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie nur das Recht enthält, Erhöhungen des Gaspreises an ihre Kunden weiterzugeben, nicht aber die Verpflichtung, bei gesunkenen Bezugskosten den Preis zu senken"
Wohl kaum das letzte Urteil.
Die Verbraucher haben dank des Urteils nun Gewissheit das solche Klauseln nicht mehr gültig sind. E.O.N. reagierte schnell und hat Ihre neuen Tarife angepasst. Die Klausel wurde aus dem Vertragswerk verbannt, stattdessen versucht man mittlerweile die Kunden mit Festpreisangeboten an das Unternehmen zu binden, um mit definierten Laufzeiten (ähnlich eines Handy-Vertrages) Planungssicherheit für den Geschäftsbetrieb zu erzielen.
Tatsache ist aber, das die E.O.N. auch vor dem Urteil Gebrauch von der Preisanpassungs-Einbahnstraße gemacht hat, unter anderem wurden die Preise im Nov. 05 um 11% angehoben.
Offen ist nun ob Kunden ein Recht auf Entschädigung haben, schließlich hatte das Unternehmen Preiserhöhungen durchgesetzt für die es laut Urteil eigentlich keine rechtliche Grundlage gab. Denn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen waren laut des Jenaer Urteils unwirksam gewesen.
Das Unternehmen aber schaltet auf stur, von Entschädigungen wollen sie in Erfurt nichts wissen, da sie laut eigenen Angaben "durch steigende Beschaffungspreise zu einer Preiserhöhung in jedem Fall gezwungen gewesen sind", so ein Sprecher von E.O.N. in Erfurt.
Nach Auffassung des Verbraucherschutzes macht das Urteil 5 Preiserhöhungen unwirksam.
Doch Geld wird auch mit dieser Entscheidung noch nicht fließen. Es sind weitere Klagen nötig um zu prüfen ob, erwähnte Preisänderungen die folglich nicht im Einklang mit dem Gesetz erhoben worden sind zurück gezahlt werden müssen.
Sollte dies so sein, muss sich das Unternehmen auf einiges vorbereiten, denn das Gericht muss dann klären ob ein solches Urteil für alle E.O.N. Kunden in Thüringen Gültigkeit besitzt.
E.O.N. versorgt nach eigenen Angaben ca. 100.000 Menschen im Freistaat mit Gas.
Bildquelle: © stock.xchng
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