Weltweit
Durch Zufall verhinderter Amoklauf
Juliana A.
28. Oktober 2009 20:11 Uhr
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Am 11. Mai 2009 konnte der geplante Amoklauf einer Jugendlichen in einem Gymnasium in Sankt Augustin nur durch einen Zufall verhindert werden. Jetzt steht die 16-Jährige wegen versuchten Mordes, Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion und Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht.
Laut WDR.de machte sich am 11. Mai 2009 die Tatverdächtige und Schülerin des Albert-Einstein-Gymnasiums in Sankt Augustin, nahe Bonn, auf dem Weg zur Schule, um Mitschüler und Lehrer zu töten (so die Anklage). In ihrem Rucksack befanden sich sogenannte Molotow-Cocktails (mit Benzin gefüllte Flaschen). Außerdem ein Kurzschwert, eine Maske und eine Schreckschusspistole.
Laut Anklage hatte sie vor, einen Lehrer mit dem Kurzschwert zu töten, ihm darauf die Schlüssel abzunehmen, die Molotow-Cocktails zu entzünden, diese in die Klassenzimmer zu werfen und schließlich die Türen abzuschließen. Doch als sich die 16-Jährige gerade auf dem Weg zur Damentoilette die Maske aufsetzen wollte, wurde sie von einer ihrer Mitschülerinnen entdeckt. Die Angeklagte soll daraufhin mit dem Kurzschwert auf die 17-jährige Schülerin eingeschlagen haben und ihr dabei einen Daumen abgetrennt haben. Als ein Lehrer dazukam und in das Lehrerzimmer lief, um eine Warndurchsage zu machen, flüchtete die Angeklagte.
Hunderte von Einsatzkräften umstellten schnell die Schule, aber da war die 16-Jährige schon verschwunden. Der 17-Jährigen, der die Angeklagte mit dem Kurzschwert einen Daumen abgetrennt hatte, wurde in der Klinik der Daumen wieder angenäht. Am Abend des Geschehens soll die mutmaßliche Täterin versucht haben, sich selbst umzubringen, was ihr jedoch nicht gelungen war. Daraufhin habe sie sich der Polizei gestellt. Seitdem ist sie nun in der Jugendpsychiatrie. Die Staatsanwaltschaft sagt, dass sie zur Tatzeit jedoch strafrechtlich voll verantwortlich gehandelt habe.
Außerdem vermutet die Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagte massive Probleme mit Lehrern, Mitschülern und Eltern gehabt habe und deshalb solch ein Verbrechen geplant habe. In der Woche vor der Tat habe sie auch schon mit Suizid (Selbstmord) gedroht und war deswegen an jenem Tag zum Schulpsychologen geschickt worden.
Bis zum heutigen Tag hat die Tat der 16-Jährigen tiefe Spuren am Albert-Einstein-Gymnasium hinterlassen. Der WDR.de gegenüber meinte die Schulleiterin Anne Marie Wähner "Wir versuchen, die Sache hier in den Griff zu kriegen. So ein Ereignis belastet die Schule sehr. Was den Prozess angeht, haben wir Vorkehrungen getroffen, dass die Schüler alle Fragen hierzu von uns beantwortet bekommen."
Nun soll der Prozess auch Schülern, Lehrern und Eltern Antworten in Bezug auf den Grund der Tat geben.
Er begann am 27. Oktober 2009 im Landgericht Bonn.
Mit einem Urteil wird am 24. November 2009 gerechnet. Der Angeklagten drohen maximal zehn Jahre Haftstrafe.
Laut Anklage hatte sie vor, einen Lehrer mit dem Kurzschwert zu töten, ihm darauf die Schlüssel abzunehmen, die Molotow-Cocktails zu entzünden, diese in die Klassenzimmer zu werfen und schließlich die Türen abzuschließen. Doch als sich die 16-Jährige gerade auf dem Weg zur Damentoilette die Maske aufsetzen wollte, wurde sie von einer ihrer Mitschülerinnen entdeckt. Die Angeklagte soll daraufhin mit dem Kurzschwert auf die 17-jährige Schülerin eingeschlagen haben und ihr dabei einen Daumen abgetrennt haben. Als ein Lehrer dazukam und in das Lehrerzimmer lief, um eine Warndurchsage zu machen, flüchtete die Angeklagte.

Außerdem vermutet die Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagte massive Probleme mit Lehrern, Mitschülern und Eltern gehabt habe und deshalb solch ein Verbrechen geplant habe. In der Woche vor der Tat habe sie auch schon mit Suizid (Selbstmord) gedroht und war deswegen an jenem Tag zum Schulpsychologen geschickt worden.
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Nun soll der Prozess auch Schülern, Lehrern und Eltern Antworten in Bezug auf den Grund der Tat geben.
Er begann am 27. Oktober 2009 im Landgericht Bonn.
Mit einem Urteil wird am 24. November 2009 gerechnet. Der Angeklagten drohen maximal zehn Jahre Haftstrafe.
Bildquelle: © stock.xhng, © commons.wikimedia.org/ Matti Blume
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