login
 
profil
 
neues von...
 
antworten auf...
 
leserschaft
 
einstellungen
 
artikel schreiben
 
Weltweit

BverfG lehnt Hartz-IV-Beschwerde ab

J. N. H.
2. April 2010 06:00 Uhr
107 Kommentare
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zur nachträglichen Erhöhung von Hartz-IV-Leistungen abgelehnt.
Wie das Gericht gestern in Karlsruhe mitteilte, seien durch das Urteil vom 9. Februar 2010 "die für diesen Fall relevanten verfassungsrechtlichen Fragen für die Bemessung der Regelleistungen" geklärt.



Das Oberste Gericht hatte damals die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für verfassungswidrig erklärt. Allerdings hatte man dem Gesetzgeber die Anwendung der Regelungen bis zum 31. Dezember 2010 gewährt. Auch eine Härtefallregelung könne nicht rückwirkend angewendet werden.

Die Beschwerdeführer hatten die Höhe der Regelleistungen für den Zeitraum von Januar bis Juni 2005 als zu niedrig angesehen.
Textquellen: © dts
Bildquelle: © dts Nachrichtenagentur
autor
23. Mai 2012 22:09 Uhr