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TV

Verstößt DSDS gegen Jugendschutz?

Anna Bell
23. Januar 2010 18:39 Uhr
301 Kommentare
Anders als von der KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) vorgestern in einer Pressemeldung veröffentlicht, verstößt "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) nicht gegen geltende Jugendschutzbestimmungen.
"Deutschland sucht den Superstar" läuft heute um 20:15 Uhr auf RTL
Richtig ist: RTL legt wie vereinbart alle Castingfolgen von "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) der dafür zuständigen FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) zur Prüfung und Freigabe vor Ausstrahlung vor. Die vorgestern von der KJM genannte Folge 1 der aktuellen Staffel (Newspoint.cc berichtete) hatte von der zuständigen FSF die Freigabe für die Ausstrahlung sowohl am Abend als auch am Nachmittag erhalten.


Die polarisierende DSDS-Jury

Die KJM kam - anders als in der Headline behauptet - im Text ihrer Pressemeldung „nach intensiver Diskussion“ selbst zu dem Schluss, dass bei der Freigabe der Folge durch die zuständige FSF „die Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht eindeutig überschritten wurden.“ Im Klartext: Die Ausstrahlung der Folge war rechtens und ist damit nicht zu beanstanden.


Reizfigur Dieter Bohlen

Hinzu kommt, dass die KJM in ihren öffentlichen Ausführungen eine Folge ausführlich kritisiert, die in der beschrieben Version nicht im Nachmittagsprogramm von RTL gezeigt wurde.

Christian Körner, Bereichsleiter Kommunikation RTL: „Diese bewusst oder unbewusst irreführende Kommunikation der KJM wird der Sensibilität der Thematik nicht gerecht.“

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Textquellen: © RTL
Bildquelle: © RTL
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8. Februar 2012 14:01 Uhr