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Die Geheimcodes im Arbeitszeugnis
Anne G.
7. Januar 2010 18:39 Uhr
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Das wichtigste bei einem Arbeitszeugnis ist eine gute Aussage - Das denken zumindest viele, doch was gut klingt muss noch lange nicht gut gemeint sein. Um negative Sätze zu vertuschen werden heutzutage Geheimcodes eingesetzt.
Ein Arbeitszeugnis ist nichts anderes als eine Bewertung bzw. Beurteilung eines Mitarbeiters oder Auszubildenden. Solche Zeugnisse werden in der Regel nach jedem Arbeitsverhältnis erstellt. Beurteilt werden dabei die Arbeitsleistung, die Qualifikationen und das Verhalten des Arbeitnehmers. Allerdings sollte man das Arbeitszeugnis eher als Empfehlungsschreiben an den nächsten Arbeitgeber ansehen.
Es gibt drei Arten von Zeugnissen:
- Zwischenzeugnis
- einfaches Zeugnis
- qualifiziertes Zeugnis
Ein einfaches Zeugnis ist eher allgemein gehalten und beinhaltet nur Aussagen über die Art und Dauer der Beschäftigung. Das qualifizierte Zeugnis ist da schon genauer. Dieses beinhaltet alle Daten aus dem einfachen Zeugnis. sowie Angaben über Führung und Leistung. Ein Zwischenzeugnis bekommt man nur wenn ein triftiger Grund (z.B. Wechsel des Vorgesetzten, Änderung der Aufgaben, Fusionen, usw.) vorliegt.
Bei einem qualifizierten Zeugnis gibt es zudem bestimmte Rechtsgrundsätze an die sich jeder Arbeitgeber halten muss:
- Wahrheitspflicht
- Wohlwollen
- Vollständigkeit
Es kommt jedoch häufig vor, dass diese Grundsätze durch Geheimcodes umgangen werden, obwohl sie laut §109 Absatz 2 GewO (Gewerbeordnung) nicht erlaubt sind!
Beispiele für Geheimcodes:
Mittlerweile gibt es sogar Listen für solche Codes, weswegen die Arbeitszeugnisse auch ein Dauerbrenner bei den Arbeitsgerichten sind.
Es gibt drei Arten von Zeugnissen:
- Zwischenzeugnis
- einfaches Zeugnis
- qualifiziertes Zeugnis
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Ein einfaches Zeugnis ist eher allgemein gehalten und beinhaltet nur Aussagen über die Art und Dauer der Beschäftigung. Das qualifizierte Zeugnis ist da schon genauer. Dieses beinhaltet alle Daten aus dem einfachen Zeugnis. sowie Angaben über Führung und Leistung. Ein Zwischenzeugnis bekommt man nur wenn ein triftiger Grund (z.B. Wechsel des Vorgesetzten, Änderung der Aufgaben, Fusionen, usw.) vorliegt.
Bei einem qualifizierten Zeugnis gibt es zudem bestimmte Rechtsgrundsätze an die sich jeder Arbeitgeber halten muss:
- Wahrheitspflicht
- Wohlwollen
- Vollständigkeit
Es kommt jedoch häufig vor, dass diese Grundsätze durch Geheimcodes umgangen werden, obwohl sie laut §109 Absatz 2 GewO (Gewerbeordnung) nicht erlaubt sind!
Beispiele für Geheimcodes:
Für die Belange der Belegschaft bewies er immer Einfühlungsvermögen.
(Gemeint ist: Er suchte sexuelle Kontakte im Kollegenkreis.)
Sie war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.
(Gemeint ist: Eine unangenehme Mitarbeiterin, der es an Kooperationsbereitschaft mangelt.)
Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen.
(Gemeint ist: Ein Mitläufer und Ja-Sager, der sich gut verkaufen kann.)
Er verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen.
(Gemeint ist: Überspielt mit Arroganz sein mangelndes Fachwissen.)
Er hat mit seiner geselligen Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen.
(Gemeint ist: Er hat Alkoholprobleme.)
Im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten zeigte er durchweg eine erfrischende Offenheit.
(Gemeint ist: Er war sehr vorlaut.)
Mittlerweile gibt es sogar Listen für solche Codes, weswegen die Arbeitszeugnisse auch ein Dauerbrenner bei den Arbeitsgerichten sind.
Bildquelle: © stock.xchng
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