Digital
Vorsicht Abzocke!
Eike Kirch
6. Januar 2010 22:38 Uhr
355 Kommentare
Abzocke im Internet ist sehr weit verbreitet, jedoch muss man besonders beim Download von vermeintlicher Freeware darauf achten, wo man die gewünschten Programme herunterladen möchte.
Man möchte fast meinen, dass jeder diese Betrugsseiten kennt, jedoch fallen immer noch sehr viele Menschen auf sogenannte Abofallen herein.
Wie arbeiten diese Seiten?
Jede dieser Internetseiten arbeitet nach dem gleichen Prinzip:
Man klickt die Seite an, gibt seine Adressdaten an - und, was bekommt man? Ein Programm, welches eigentlich kostenlos ist und eine E-Mail, in der steht, dass man einen Betrag von ca. 80-100 Euro an eine Firma überweisen soll. Natürlich denkt man sofort: Wofür denn bezahlen, ich habe doch ein Programm heruntergeladen, welches kostenlos erhältlich ist?
Man hat das Kleingedruckte übersehen. Meistens steht am Rand dieser Seiten, dass man sich mit dem Klick auf den Anmelden-Button einem Vertrag unterzieht, der in der Regel eine Laufzeit von zwei Jahren hat.
Was kann man dagegen tun?
Wenn man die E-Mail mit der Rechnung früh zur Kenntnis genommen hat, hat man noch Glück, da man ein Widerrufsrecht von 14 Tagen hat.
Man sollte für den Download von Freeware die Herstellerseiten oder seriöse Softwareanbieter wie zum Beispiel Chip.de oder Softonic.de benutzen. In diesem Fall kann man einfach einen Brief an die Firma schreiben und somit den Vertrag auflösen.
Anwälte raten: Nicht zahlen!
Wenn man die E-Mail aber zu spät gelesen hat oder man mit Klick auf "Anmelden" auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat, muss man erstmal nur eines tun: nicht zahlen!
In diesem Fall kommt dann irgendwann eine Mahnung von einem Rechtsanwalt, mit der er zur Zahlung auffordert. In der Regel kommt dann noch ein zusätzlicher Betrag dazu. Ignoriert diese Mahnung auch!
In der Regel gibt die Firma bzw. der Rechtsanwalt dann Ruhe. Manchmal wird auch noch ein Inkasso-Büro damit beauftragt, die fälligen Beträge einzutreiben. Erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, muss man Widerspruch gegen diesen einlegen. Wie das gemacht wird, ist diesem Schreiben zu entnehmen. Nun ist die Firma in der Pflicht zu beweisen, dass ihr die geforderten Beträge wirklich zustehen. Und spätestens hier ist dann Schluss, denn das kann sie nicht. In jedem Fall sollte man Anzeige bei der Polizei erstatten. Das ist der sicherste Weg, kostenlos und stressfrei aus der Angelegenheit herauszukommen.
Warum tappen so viele Menschen in diese Abofallen?
Oftmals ähneln die Internetseiten vom Aufbau und Design her in manchen Teilen sehr der Seite des eigentlichen Softwareherstellers.
Außerdem möchte man als "Kunde" nur schnell ein Programm herunterladen, weiß, dass es kostenlos ist und gibt freiwillig seine Daten an. Schnell schnappt die Falle zu.
Kleiner Tipp, große Wirkung:
Man sollte nur seriöse Seiten, wie zum Beispiel die Hersteller der Software oder Anbieter wie beispielsweise Chip Online zum Download nutzen.
Bei Unsicherheit kann man sich per Suchmaschine über die Internetseiten informieren. Die Abofallen-Seiten sind sehr bekannt und bieten bei Google oft eine Menge an Erfahrungsberichten.

Jede dieser Internetseiten arbeitet nach dem gleichen Prinzip:
Man klickt die Seite an, gibt seine Adressdaten an - und, was bekommt man? Ein Programm, welches eigentlich kostenlos ist und eine E-Mail, in der steht, dass man einen Betrag von ca. 80-100 Euro an eine Firma überweisen soll. Natürlich denkt man sofort: Wofür denn bezahlen, ich habe doch ein Programm heruntergeladen, welches kostenlos erhältlich ist?
Man hat das Kleingedruckte übersehen. Meistens steht am Rand dieser Seiten, dass man sich mit dem Klick auf den Anmelden-Button einem Vertrag unterzieht, der in der Regel eine Laufzeit von zwei Jahren hat.
Was kann man dagegen tun?
Wenn man die E-Mail mit der Rechnung früh zur Kenntnis genommen hat, hat man noch Glück, da man ein Widerrufsrecht von 14 Tagen hat.
Man sollte für den Download von Freeware die Herstellerseiten oder seriöse Softwareanbieter wie zum Beispiel Chip.de oder Softonic.de benutzen.
Anwälte raten: Nicht zahlen!
Wenn man die E-Mail aber zu spät gelesen hat oder man mit Klick auf "Anmelden" auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat, muss man erstmal nur eines tun: nicht zahlen!
In diesem Fall kommt dann irgendwann eine Mahnung von einem Rechtsanwalt, mit der er zur Zahlung auffordert. In der Regel kommt dann noch ein zusätzlicher Betrag dazu. Ignoriert diese Mahnung auch!
In der Regel gibt die Firma bzw. der Rechtsanwalt dann Ruhe. Manchmal wird auch noch ein Inkasso-Büro damit beauftragt, die fälligen Beträge einzutreiben. Erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, muss man Widerspruch gegen diesen einlegen. Wie das gemacht wird, ist diesem Schreiben zu entnehmen. Nun ist die Firma in der Pflicht zu beweisen, dass ihr die geforderten Beträge wirklich zustehen. Und spätestens hier ist dann Schluss, denn das kann sie nicht. In jedem Fall sollte man Anzeige bei der Polizei erstatten. Das ist der sicherste Weg, kostenlos und stressfrei aus der Angelegenheit herauszukommen.
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Oftmals ähneln die Internetseiten vom Aufbau und Design her in manchen Teilen sehr der Seite des eigentlichen Softwareherstellers.
Außerdem möchte man als "Kunde" nur schnell ein Programm herunterladen, weiß, dass es kostenlos ist und gibt freiwillig seine Daten an. Schnell schnappt die Falle zu.
Kleiner Tipp, große Wirkung:
Man sollte nur seriöse Seiten, wie zum Beispiel die Hersteller der Software oder Anbieter wie beispielsweise Chip Online zum Download nutzen.
Bei Unsicherheit kann man sich per Suchmaschine über die Internetseiten informieren. Die Abofallen-Seiten sind sehr bekannt und bieten bei Google oft eine Menge an Erfahrungsberichten.
Bildquelle: © stock.xhng
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