Digital
Online-Abzocke durch Abo-Fallen
Peter Arnhold
21. Juli 2009 08:04 Uhr
261 Kommentare
Täglich fallen tausende Internetnutzer auf sogenannte Abo-Fallen herein. Sei es bei Opendownload, Firstload, UseNeXT, etc. Man könnte diese Aufzählung ins Unendliche fortführen. Oft ist dies den Betroffen bis zum Eintreffen der Rechnung gar nicht bewusst, da mit gratis Produkten geworben wird.
Zunächst sei einmal gesagt, dass die Forderungen des jeweiligen Anbieters nicht gerechtfertigt sind. Ist man minderjährig, ist der Fall sowieso klar: die Eltern hätten dem "Vertrag" zustimmen müssen. Leider verweisen die Anbieter in diesem Fall oftmals auf einen Betrugsversuch, der sich in Form falscher Angaben, die das Alter betreffen, äußern soll. Das Alter lässt sich erst ab 18 angeben und oftmals geben Webnutzer ohnehin falsche Adressen ein, um Spam zu vermeiden. Da man aber von einer kostenlosen Leistung ausging, ist der Vorwurf des Betruges nicht haltbar.
Dieses Youtube-Video erklärt, wie einfach man in die Fänge von vermeintlich kostenlosen Diensten kommt, bei denen es ein böses Erwachen gibt. Der Videourheber hat außerdem noch weitere hilfreiche Videos ins Netz gestellt.
Kommt nun eine Rechnung, kann man selbiger widersprechen. Das gilt allgemein, da in Deutschland jeder Rechnungen schreiben darf, ob die Forderungen berechtigt sind, ist stets zu prüfen. Experten raten jedoch dazu auf keinerlei Rechnungen und folgende Mahnungen, bis hin zu Anwaltsschreiben zu antworten, da die Anbieter auf diese Art versuchen Angst zu machen und "die Kuh doch noch zu melken". Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss ein Häkchen in das Feld "der Forderung wird widersprochen" gesetzt werden. Nun müsste der Anbieter vor Gericht ziehen, was bisher in zwei Fällen erfolglos passierte, da die besagten Forderungen nicht rechtmäßig sind.
Fazit: keine Angst machen lassen, nicht zahlen, keinen Kontakt zum Anbieter aufnehmen und sich im Zweifelsfall an die Verbraucherschutzzentrale wenden.
Und noch ganz wichtig: Minderjährige sollten unbedingt mit ihren Eltern sprechen, denn vor denen braucht man genauso wenig Angst zu haben, wie vor irgendwelchen fragwürdigen Anwälten und Inkassobüros.
Dieses Youtube-Video erklärt, wie einfach man in die Fänge von vermeintlich kostenlosen Diensten kommt, bei denen es ein böses Erwachen gibt. Der Videourheber hat außerdem noch weitere hilfreiche Videos ins Netz gestellt.
Kommt nun eine Rechnung, kann man selbiger widersprechen. Das gilt allgemein, da in Deutschland jeder Rechnungen schreiben darf, ob die Forderungen berechtigt sind, ist stets zu prüfen. Experten raten jedoch dazu auf keinerlei Rechnungen und folgende Mahnungen, bis hin zu Anwaltsschreiben zu antworten, da die Anbieter auf diese Art versuchen Angst zu machen und "die Kuh doch noch zu melken". Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss ein Häkchen in das Feld "der Forderung wird widersprochen" gesetzt werden. Nun müsste der Anbieter vor Gericht ziehen, was bisher in zwei Fällen erfolglos passierte, da die besagten Forderungen nicht rechtmäßig sind.
Fazit: keine Angst machen lassen, nicht zahlen, keinen Kontakt zum Anbieter aufnehmen und sich im Zweifelsfall an die Verbraucherschutzzentrale wenden.
Und noch ganz wichtig: Minderjährige sollten unbedingt mit ihren Eltern sprechen, denn vor denen braucht man genauso wenig Angst zu haben, wie vor irgendwelchen fragwürdigen Anwälten und Inkassobüros.
Bildquelle: © stock.xchng
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