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Google - nur für Erwachsene?
Gaud i
12. Oktober 2009 17:19 Uhr
265 Kommentare
Ob wohl allen Internetnutzern bewusst ist, dass sämtliche Services von Google laut den Nutzungsbedingungen eigentlich erst ab dem 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden dürften?
Laut Google Dienstleistungsbedingungen darf der Service von Google nur von volljährigen Personen benutzt werden. Mit anderen Worten: Wer die Google-Funktionen nutzen will, der muss einen Vertrag abschließen - und das geht in Deutschland erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
Im Abschnitt 2.3 der Google-Dienstleistungsbedingungen heißt es:
"2.3 Sie dürfen die Services nicht nutzen und die Vertragsbedingungen nicht annehmen, wenn Sie (a) nicht volljährig sind und daher keinen verbindlichen Vertrag mit Google abschließen können oder (b) nach US-Recht oder den gesetzlichen Bestimmungen anderer Länder, einschließlich des Landes in dem sie ansässig sind oder von dem aus Sie die Services nutzen, von der Inanspruchnahme der Services ausgeschlossen sind."
Als Services bezeichnet Google die "[...]Nutzung der Produkte, der Software, der Dienstleistungen und der Webseiten von Google".
Darunter fallen zum Beispiel der Online-Kalender oder das Mail-Angebot von Google – aber eben auch die beliebte Suchmaschine.
Minderjährige dürften Google also eigentlich gar nicht nutzen. Nur, Dienstleistungsbedingungen werden selten gelesen...
Man könnte fast denken, man hat es hier mit einer juristische Posse zu tun, aber Google sichert sich so rechtlich für die Zukunft ab.
Wer sich tiefergehend mit dem Thema beschäftigen möchte, findet hier die Google-Nutzungsbedingungen und hier die Google-Servicebedingungen.
Im Abschnitt 2.3 der Google-Dienstleistungsbedingungen heißt es:
"2.3 Sie dürfen die Services nicht nutzen und die Vertragsbedingungen nicht annehmen, wenn Sie (a) nicht volljährig sind und daher keinen verbindlichen Vertrag mit Google abschließen können oder (b) nach US-Recht oder den gesetzlichen Bestimmungen anderer Länder, einschließlich des Landes in dem sie ansässig sind oder von dem aus Sie die Services nutzen, von der Inanspruchnahme der Services ausgeschlossen sind."
Als Services bezeichnet Google die "[...]Nutzung der Produkte, der Software, der Dienstleistungen und der Webseiten von Google". Darunter fallen zum Beispiel der Online-Kalender oder das Mail-Angebot von Google – aber eben auch die beliebte Suchmaschine.
Minderjährige dürften Google also eigentlich gar nicht nutzen. Nur, Dienstleistungsbedingungen werden selten gelesen...
Man könnte fast denken, man hat es hier mit einer juristische Posse zu tun, aber Google sichert sich so rechtlich für die Zukunft ab.
Wer sich tiefergehend mit dem Thema beschäftigen möchte, findet hier die Google-Nutzungsbedingungen und hier die Google-Servicebedingungen.
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Bildquelle: © flickr.com/dannysullivan