Digital
Apple klagt gegen iPod - Eierbecher
Peter Bellmann
24. August 2010 17:07 Uhr
554 Kommentare
Apple macht sehr oft Schlagzeilen. Sei es durch explodierende iphones, iphones mit schlechtem Empfang, iPads die überhitzen oder auch Klagen gegen mittelständige Unternehmen, die ein bisschen mit auf der Apple -Welle schwimmen möchten. Genau das ist nämlich vor kurzem einem deutschen Unternehmen passiert.
Deutschland kann stolz sein. Nicht nur auf seine starke Nationalmannschaft, Weißwürste und das Oktoberfest, nein, auch auf Firmen die zu internationalem Ruhm gelangt sind. Etwa Mercedes Benz, BMW, Audi, Telekom und Koziol. Wie, Koziol ist nicht bekannt? Nun, seit einigen Tagen schon.
Die iPod-Nano-Familie von Apple
Koziol ist vorrangig ein Spielwarenhersteller und hat ein bestimmtes Produkt auf den Markt gebracht - einen Eierbrecher. Was aber hat ein Eierbecher mit Apple zu tun? Nun, der Becher entspricht fast 1:1 einem iPod von Apple. Der einzige Unterschied ist der, dass anstelle der Navigationstasten des iPods, eine kleine Mulde für ein Ei vorgesehen ist. Dies allein wäre ja nicht schlimm, wenn Koziol diese Vorrichtung nicht gerade "ei-Pott" genannt hätte.
Fragt sich nur, wie lange es noch dauert bis auch Saturn von Apple verklagt wird...
Dieses Produkt ist den Anwälten von Apple wohl ein gehöriger Dorn im Auge. Selbst wenn, wie bereits gesagt, die Firma Koziol nur eine mittelständige ist und von der ungewollten Aufmerksamkeit wohl mehr profitieren wird als Schaden nimmt. Bereits dreimal hat Apple, laut Heise, gegen die Namensgebung des "ei-Pott"s geklagt - und erst beim dritten Mal Recht bekommen. Koziol muss den "ei-Pott" umbenennen, ansonsten droht eine Strafe von 250.000 Euro. Vorrübergehend gibt sich Koziol nun erst mal geschlagen und nennt den "ei-Pott" schlichtweg nur noch "Pott". Später wolle man eine Gegenklage einreichen, um die Forderungen von Apple auf eine sachliche Grundlage zu untersuchen. Die noch vorhandenen Lagerbestände des "ei-Pott"s dürfe man aber noch unter diesem Namen verkaufen. Und der Verkauf läuft nun immerhin besser als zuvor - dank der unumstößlichen Willenskraft der Apple-Anwälte, dieses Produkt vom Markt zu verdrängen.
Die iPod-Nano-Familie von Apple
Koziol ist vorrangig ein Spielwarenhersteller und hat ein bestimmtes Produkt auf den Markt gebracht - einen Eierbrecher. Was aber hat ein Eierbecher mit Apple zu tun? Nun, der Becher entspricht fast 1:1 einem iPod von Apple. Der einzige Unterschied ist der, dass anstelle der Navigationstasten des iPods, eine kleine Mulde für ein Ei vorgesehen ist. Dies allein wäre ja nicht schlimm, wenn Koziol diese Vorrichtung nicht gerade "ei-Pott" genannt hätte.
Fragt sich nur, wie lange es noch dauert bis auch Saturn von Apple verklagt wird...
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Dieses Produkt ist den Anwälten von Apple wohl ein gehöriger Dorn im Auge. Selbst wenn, wie bereits gesagt, die Firma Koziol nur eine mittelständige ist und von der ungewollten Aufmerksamkeit wohl mehr profitieren wird als Schaden nimmt. Bereits dreimal hat Apple, laut Heise, gegen die Namensgebung des "ei-Pott"s geklagt - und erst beim dritten Mal Recht bekommen. Koziol muss den "ei-Pott" umbenennen, ansonsten droht eine Strafe von 250.000 Euro. Vorrübergehend gibt sich Koziol nun erst mal geschlagen und nennt den "ei-Pott" schlichtweg nur noch "Pott". Später wolle man eine Gegenklage einreichen, um die Forderungen von Apple auf eine sachliche Grundlage zu untersuchen. Die noch vorhandenen Lagerbestände des "ei-Pott"s dürfe man aber noch unter diesem Namen verkaufen. Und der Verkauf läuft nun immerhin besser als zuvor - dank der unumstößlichen Willenskraft der Apple-Anwälte, dieses Produkt vom Markt zu verdrängen.
Bildquelle: © sftlive.de, © apple.com
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