Digital
(il)-legale Onlinefilme
Gelöschter Nutzer
29. Dezember 2009 18:20 Uhr
581 Kommentare
Es spalten sich die Meinungen: Begeht man ein Verbrechen, wenn man auf Seiten wie beispielsweise "kino.to" die neusten Kinofilme anschaut? Muss man mit Geldstrafen rechnen, oder ist es legal, sich Filme auf der Festplatte zwischenzuspeichern?
Rechtlich fragwürdig?
Dies ist rechtlich ein heikles Thema. Zum einen soll es erlaubt sein, da das Anschauen keine Vervielfältigung
darstellt. Auf der anderen Seite scheint es illegal zu sein, da eine kurze Zwischenspeicherung im PC-Arbeitsspeicher erfolgt. Doch von diesem flüchtigen Zwischenspeicher hat der PC-Nutzer nicht viel.
Die Dateien werden, wie der Name schon sagt, nur zwischengespeichert und können nicht langfristig verwendet oder auf CD/DVD gebrannt werden. Hinzu kommt, dass die Filme, die online zum Abruf auf Seiten wie "kino.to" bereit steht, eigentlich illegale Vervielfältigungen sind.
Sperrung schwer möglich!
Es ist aber sehr schwer diese Seiten zu sperren, da die Server solcher Seiten meist im Ausland liegen.
Bisher wurde noch niemand wegen bloßem Anschauen verurteilt.
Allgemein ist das Downloaden jedoch verboten und wird mit bis zu 6.300 Euro Strafe geahndet.
Punkte zum straffreien surfen:
Solche Werbung lockt mit tollen Preisen, die Folgen oft die vielzitierten Abofallen oder Datenmissbrauch.
Sollte die Abo-Falle zugeschnappt haben:
Vorsicht ist besser als Nachsicht!
In den meisten Fällen sind die geforderten Gelder der Abo-Betreiber nicht legitim und müssen nicht bezahlt werden. Wichtig ist es jedoch, Fristen einzuhalten, beispielsweise im Rahmen von gerichtlichen Mahnbescheiden. Hier muss umgehend Widerspruch eingelegt werden. Dann ist der Betreiber der Abo-Falle in der Pflicht zu beweisen, dass die Forderungen berechtigt sind.
Am besten ist es jedoch, vor Eingabe von persönlichen Daten genau darauf zu achten, ob man sich langfristig bindet.
Dies ist rechtlich ein heikles Thema. Zum einen soll es erlaubt sein, da das Anschauen keine Vervielfältigung
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Die Dateien werden, wie der Name schon sagt, nur zwischengespeichert und können nicht langfristig verwendet oder auf CD/DVD gebrannt werden. Hinzu kommt, dass die Filme, die online zum Abruf auf Seiten wie "kino.to" bereit steht, eigentlich illegale Vervielfältigungen sind.
Sperrung schwer möglich!

Es ist aber sehr schwer diese Seiten zu sperren, da die Server solcher Seiten meist im Ausland liegen.
Bisher wurde noch niemand wegen bloßem Anschauen verurteilt.
Allgemein ist das Downloaden jedoch verboten und wird mit bis zu 6.300 Euro Strafe geahndet.
Punkte zum straffreien surfen:
- Niemals private Daten Angeben;
- Bei Angaben wie "Für Sie extra gratis" misstrauisch sein;
- Niemals bekannte Kaufprogramme "gratis" downloaden;
- "Sie sind der 1.000.000 Besucher, Sie sind nun möglicher Gewinner eines iPhones. KLICKEN SIE HIER!!!"
Solche Werbung lockt mit tollen Preisen, die Folgen oft die vielzitierten Abofallen oder Datenmissbrauch.
Sollte die Abo-Falle zugeschnappt haben:
- Ruhe bewahren;
- Einspruch einlegen bzw. vom Widerrufsrecht Gebrauch machen;
- Die betreffende Seite noch einmal genau durchlesen, besonderes Augenmerk auf die Vertragsbedingungen richten;
- Im Internet nach bisherigen "Opfern" dieser Falle suchen;
- Falls möglich, einen Anwalt befragen;
Vorsicht ist besser als Nachsicht!
In den meisten Fällen sind die geforderten Gelder der Abo-Betreiber nicht legitim und müssen nicht bezahlt werden. Wichtig ist es jedoch, Fristen einzuhalten, beispielsweise im Rahmen von gerichtlichen Mahnbescheiden. Hier muss umgehend Widerspruch eingelegt werden. Dann ist der Betreiber der Abo-Falle in der Pflicht zu beweisen, dass die Forderungen berechtigt sind.
Am besten ist es jedoch, vor Eingabe von persönlichen Daten genau darauf zu achten, ob man sich langfristig bindet.
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